Nutzungsbedingungen

Stand: 01.03.2021

Vorwort

“HELGE – das freie Lastenrad für Rostock” ist ein gebührenfreies Angebot des Vereins Sense.Lab e.V. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern und stellen deshalb Lastenfahrräder und Lastenanhänger zur freien Nutzung zur Verfügung. Wir bitten dich, sorgsam mit HELGE und den anderen Gefährten umzugehen, einerseits um deine Gesundheit und Sicherheit nicht zu gefährden und andererseits damit die Fahrräder und Anhänger in Rostock lange uns allen zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

  1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads oder Lastenanhängers (vereinfacht im Weiteren “Fahrrad”) von dem eingetragenen Verein mit dem Namen Sense.Lab, Registereintrag VR 2201 beim Amtsgericht Rostock (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer und Nutzerinnen ab 18 Jahren (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
  2. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
  3. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Webseite unter dem Projekt “HELGE – das freie Lastenrad für Rostock” genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
  4. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
  5. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

  1. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe durch Dritte genutzt wird.
  2. Die Anbieterin sorgt durch regelmäßige fachkundige und nachweisbare Wartung für die Verkehrstauglichkeit des Fahrrades. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn grundsätzlich durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes.
  3. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  4. Das Fahrrad wird von der Anbieterin gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
  5. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  6. Im Falle eines Unfalles mit anderen Beteiligten hat die Nutzerin die Polizei zu verständigen, damit der Unfallhergang, die Beteiligten und die Schäden polizeilich aufgenommen werden.
  7. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs an einen festen Gegenstand anzuschließen. Dafür steht das zum Fahrrad dazugehörige Schloss zur Verfügung.
  8. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
  9. Das Fahrrad ist von der Nutzerin sauber wieder zurück zu geben.

Haftung

  1. Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
  2. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für alle selbst verursachten Schäden, die während der Ausleihe entstanden sind, sowie für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreibe uns eine E-Mail.
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich für alle Beteiligten umzusetzen.
Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.